Euer Shop läuft. Die Bestellungen kommen rein, die Zahlungen werden verbucht, euer Kundenservice bearbeitet Rücksendungen über das Kontaktformular. Alles läuft.
Und trotzdem habt ihr in knapp zwei Monaten ein Compliance-Problem, wenn ihr jetzt nicht handelt.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen nahezu alle B2C-Online-Shops in der EU einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Wer das nicht tut, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673, die Deutschland über einen neuen § 356a BGB ins nationale Recht überführt.
Das ist keine Kann-Situation. Das ist ein harter Stichtag.
Dieser Artikel erklärt, was der Widerrufsbutton konkret verlangt, wen die Pflicht trifft, was ihr in Shopify und Shopware technisch umsetzen müsst und was passiert, wenn ihr nichts tut. Keine Juristenprosa, sondern die Händler-Perspektive.
Was der Widerrufsbutton ist und was er nicht ist
Das Prinzip ist einfach: Wer einen Vertrag online abschließen kann, soll ihn genauso einfach online widerrufen können. Bisher mussten Verbraucher den Widerruf per E-Mail erklären, ein Formular ausfüllen oder im schlimmsten Fall einen Brief schicken. Das war umständlich und führte regelmäßig zu Fristproblemen auf beiden Seiten.
Der Widerrufsbutton löst das durch einen standardisierten, zweistufigen Prozess direkt im Shop:
Stufe 1: Der Verbraucher klickt auf einen klar beschrifteten Button oder Link, z. B. „Vertrag widerrufen", und wird auf eine Seite mit einem Widerrufsformular geleitet. Das Formular darf nur bestimmte Pflichtfelder abfragen: Vertragsart, Bestellnummer und E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung. Ein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund ist ausdrücklich nicht zulässig.
Stufe 2: Nach dem Ausfüllen bestätigt der Verbraucher mit einem zweiten Button, z. B. „Widerruf bestätigen". Erst dieser Klick erklärt den Widerruf wirksam. Der Händler muss daraufhin unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail versenden, mit Datum, Uhrzeit und Inhalt der Widerrufserklärung.
Wichtig: Die E-Mail bestätigt nur den Eingang, nicht die Wirksamkeit des Widerrufs. Das klingt nach einem kleinen Unterschied, ist aber rechtlich relevant, und die Bestätigungsmail muss entsprechend formuliert sein.
Übrigens: Technisch muss es kein Button im engeren Sinne sein. Ein klar beschrifteter, hervorgehobener Link erfüllt die Anforderung ebenfalls, solange er genauso auffindbar und zugänglich ist wie ein Button. In der Praxis werden die meisten Shops auf einen Button setzen, weil das die sicherste und nutzerfreundlichste Variante ist.
Wen die Widerrufsbutton-Pflicht trifft
Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform. Kein Kleinunternehmer-Privileg, keine Schonfrist für Startups.
Falls ihr einen reinen B2B-Shop auf Shopify betreibt, seid ihr nicht betroffen. Sobald aber ein einziger Verbraucher über eure Online-Oberfläche bestellen kann, greift die Pflicht.
Falls ihr bereits einen Kündigungsbutton für Abonnements betreibt (Pflicht seit Juli 2022 für Dauerschuldverhältnisse), reicht das nicht. Widerrufsbutton und Kündigungsbutton haben unterschiedliche Rechtsfolgen und müssen klar voneinander getrennt sein.
Was das für Shopify-Händler bedeutet
Shopify selbst ist für die technische Umsetzung nicht verantwortlich, ihr seid es. Das bedeutet: Eine native Shopify-Funktion für den Widerrufsbutton gibt es bisher nicht. Ihr müsst die Lösung über eine App oder Custom-Entwicklung integrieren.
Was konkret zu tun ist:
Button-Placement: Der Button muss leicht auffindbar und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Die etablierte Vorgehensweise aus dem Kündigungsbutton gilt hier analog: Header oder Footer des Shops, klar hervorgehoben, nicht in einer Linkliste versteckt. Eine andere Schriftfarbe oder ein kontrastierender Hintergrund sind empfehlenswert.
Widerrufsformular: Hinter dem Button muss eine Seite mit dem zweistufigen Formular liegen. Das lässt sich in Shopify als Custom Page mit einem Liquid-Template oder über eine App abbilden. Wichtig ist, dass das Formular nur die gesetzlich vorgesehenen Felder enthält und keine Pflichtangabe für den Widerrufsgrund verlangt.
Automatisierter E-Mail-Versand: Sobald Stufe 2 abgeschlossen ist, muss die Eingangsbestätigung automatisiert rausgehen. Das lässt sich über Shopify Flow oder eine App-Logik lösen, sofern euer Setup das unterstützt.
Rechtstexte: Eure Widerrufsbelehrung und die AGB müssen angepasst werden und auf den Button verweisen. Anbieter wie Trusted Shops und die IT-Recht Kanzlei haben entsprechende Aktualisierungen angekündigt oder bereits bereitgestellt.
Wenn ihr gerade ohnehin Shopify-seitig umstellt, etwa weil euch die Abschaltung von Shopify Scripts betrifft: Plant den Widerrufsbutton in denselben Sprint ein. Zwei Compliance-Deadlines im gleichen Quartal sind kein Zufall, sondern ein Signal, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für einen sauberen Durchgang ist.
Worauf ihr bei Shopify-Apps achten solltet: Nicht jede App im Shopify App Store, die „Widerruf" im Namen trägt, erfüllt die Anforderungen vollständig. Prüft vor der Installation:
Bildet die App den zweistufigen Prozess korrekt ab (Button → Formular → Bestätigungsbutton)?
Werden nur die gesetzlich zulässigen Felder abgefragt?
Versendet die App die Eingangsbestätigung automatisch mit den vorgeschriebenen Inhalten?
Ist die App DSGVO-konform und speichert die Widerrufsdaten innerhalb der EU?
Falls die App nur ein einfaches Kontaktformular mit dem Label „Widerruf" bereitstellt, reicht das nicht. Der zweistufige Prozess mit der getrennten Bestätigungsaktion ist gesetzlich vorgeschrieben.
Realistischer Aufwand: 1 bis 3 Wochen für ein Standard-Setup ohne umfangreiche Custom-Logik. Mehr, wenn ihr spezifische Anforderungen habt (z. B. mehrsprachige Shops, länderspezifische Widerrufsfristen bei EU-Internationalisierung).
Was das für Shopware-Händler bedeutet
Shopware-Shops haben durch das Plugin-Ökosystem eine etwas einfachere Ausgangslage. Im Shopware Store gibt es bereits erste Plugins, die den Widerrufsbutton nach § 356a BGB abbilden. Allerdings gilt das nur, wenn die jeweilige Lösung mit eurer Shopware-Version und eurem Theme kompatibel ist.
Plugin-Lösung: Für Shopware 6 sind Plugins für den Widerrufsbutton verfügbar. Prüft frühzeitig, ob der Funktionsumfang euren Anforderungen entspricht: Zweistufiges Formular, automatische Eingangsbestätigung, keine Pflichtfeld-Abfrage für den Widerrufsgrund. Testet die Kompatibilität mit eurem Theme, bevor ihr live geht.
Custom-Umsetzung: Wenn kein Plugin euren Anforderungen entspricht oder ihr ein stark angepasstes Theme betreibt, braucht ihr eine Custom-Entwicklung. Die technische Logik ist dieselbe wie bei Shopify: Button im Header oder Footer, zweistufiges Formular als eigene Page, automatisierter E-Mail-Versand nach Absenden der Bestätigung.
Falls ihr noch auf Shopware 5 seid: Die Plugin-Verfügbarkeit wird dort deutlich dünner ausfallen. Das ist ein weiterer Grund, die Migration auf Shopware 6 nicht weiter aufzuschieben.
Rechtstexte: Auch hier müssen Widerrufsbelehrung und AGB angepasst werden. Anbieter wie Trusted Shops und die IT-Recht Kanzlei haben für Shopware-Shops entsprechende Aktualisierungen angekündigt oder bereits bereitgestellt.
Worauf ihr bei Shopware-Plugins achten solltet: Genau wie bei Shopify gilt auch hier: Ein Plugin, das nur ein einfaches Kontaktformular bereitstellt, reicht nicht. Prüft die gleichen Kriterien: zweistufiger Prozess, zulässige Felder, automatische Eingangsbestätigung. Und testet vor allem, ob das Plugin mit eurem Theme und euren bestehenden Anpassungen funktioniert. Gerade bei stark customisierten Shopware-Setups kommt es hier erfahrungsgemäß zu Konflikten.
Realistischer Aufwand: 1 bis 4 Wochen, abhängig davon, ob ihr eine Plugin-Lösung einsetzen könnt oder eine Custom-Umsetzung braucht.
Was passiert, wenn ihr nichts tut
Euer Shop funktioniert weiter. Verbraucher können weiterhin widerrufen, indem sie euch eine E-Mail schicken. Das Widerrufsrecht selbst wird durch die neue Pflicht nicht verändert.
Was sich ändert: Die fehlende technische Funktion wird zur Abmahngrundlage. Verbraucherverbände, Wettbewerbszentralen und Mitbewerber können euch ab dem 19. Juni 2026 abmahnen. Die Bußgeldandrohung liegt bei bis zu 50.000 Euro. Und eine verlängerte Widerrufsfrist für eure Kunden von bis zu zwölf Monaten und 14 Tagen ist ebenfalls denkbar, wenn die Belehrung über den Button fehlt.
Das klingt nach einem überschaubaren Risiko für einen kleinen Shop. Aber Abmahnwellen nach neuen Verbraucherschutzpflichten sind in Deutschland kein seltenes Phänomen. Wer den Kündigungsbutton 2022 erlebt hat, weiß das. Damals haben spezialisierte Kanzleien innerhalb der ersten Wochen hunderte Abmahnungen verschickt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es beim Widerrufsbutton anders läuft.
Und es geht nicht nur um das Bußgeld. Ein fehlender Widerrufsbutton kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist eurer Kunden nicht zu laufen beginnt. Statt der regulären 14 Tage hätten eure Kunden dann bis zu zwölf Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Das betrifft nicht nur neue Bestellungen ab dem 19. Juni, sondern kann rückwirkend Probleme schaffen, wenn eure Widerrufsbelehrung nicht auf den Button verweist.
Im Kontext eines wachsenden Shops ist die Nicht-Umsetzung auch eine Form von technischen Schulden: Eine bekannte Compliance-Lücke, die mit jedem Tag teurer wird, sie zu schließen.
Die häufigsten Fehler bei der Umsetzung
Aus unserer Erfahrung mit Compliance-Anforderungen in Shopify und Shopware sehen wir regelmäßig dieselben Stolpersteine:
Einfaches Kontaktformular statt zweistufigem Prozess. Ein Formular auf einer Seite mit „Widerruf" im Titel reicht nicht. Das Gesetz verlangt explizit zwei getrennte Aktionen: Erst das Formular ausfüllen, dann mit einem separaten Button bestätigen. Ein einzelnes Formular mit Absende-Button erfüllt diese Anforderung nicht.
Button nur im Kundenkonto platziert. Der Widerrufsbutton muss auch für nicht eingeloggte Verbraucher zugänglich sein. Wer den Button hinter dem Login versteckt, verfehlt die Anforderung „leicht zugänglich".
Widerrufsgrund als Pflichtfeld. Das Gesetz ist hier eindeutig: Der Verbraucher muss keinen Grund angeben. Ein optionales Feld ist erlaubt, ein Pflichtfeld nicht. Manche Standardformulare haben „Grund" als required-Feld voreingestellt.
Keine automatisierte Eingangsbestätigung. Die Bestätigungsmail muss „unverzüglich" rausgehen. Eine manuelle Bearbeitung am nächsten Werktag reicht nicht. Richtet eine automatische E-Mail ein, die sofort nach dem Klick auf „Widerruf bestätigen" ausgelöst wird.
Widerrufsbutton und Kündigungsbutton vermischt. Beide haben unterschiedliche Rechtsfolgen. Ein einziger Button für beides ist nicht zulässig. Trennt die Funktionen klar.
Checkliste: Widerrufsbutton bis zum 19. Juni 2026
Damit ihr nichts übersieht, hier die konkreten Schritte:
1. Prüfen, ob euer Shop betroffen ist
Reiner B2B? Kein Handlungsbedarf. B2C mit Fernabsatzverträgen über eine Online-Oberfläche? Handlungsbedarf. Hybrid-Modell? Im Zweifel betroffen.
2. Technische Umsetzung klären
Plugin oder Custom-Entwicklung? Welche Shopify-App oder welches Shopware-Plugin kommt infrage? Passt die Lösung zum bestehenden Theme und zur Shop-Logik?
3. Button und Formular implementieren
Button im Header oder Footer, klar beschriftet („Vertrag widerrufen" oder ähnlich), zweistufiges Formular, automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail.
4. E-Mail-Template für die Eingangsbestätigung aufsetzen
Datum, Uhrzeit, Inhalt der Widerrufserklärung. Formulierung: „Wir bestätigen den Eingang Ihres Widerrufs", nicht „Ihr Widerruf wurde akzeptiert".
5. Rechtstexte anpassen lassen
Widerrufsbelehrung und AGB müssen den Button erwähnen und korrekt auf ihn verweisen. Kein Copy-Paste aus dem Internet, das muss zum Shop passen.
6. Testen, bevor ihr live geht
Zweistufiger Prozess funktioniert? Eingangsbestätigung geht automatisch raus? Button ist auf Mobile und Desktop sichtbar und erreichbar? Kein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund?
Ihr seid auf Shopify oder Shopware und wollt die Umsetzung nicht selbst bauen? Meldet euch bei uns. Wir setzen das mit euch um, technisch sauber und rechtzeitig vor dem Stichtag.
Häufige Fragen zum Widerrufsbutton
Brauche ich den Widerrufsbutton, wenn ich nur über Amazon verkaufe?
Nein. Bei Marktplätzen ist der Betreiber für die technische Umsetzung verantwortlich. Wenn ihr ausschließlich über Marktplätze verkauft und keinen eigenen Shop betreibt, seid ihr von der direkten Pflicht nicht betroffen. Sobald ihr aber auch einen eigenen Online-Shop habt, über den Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, greift die Pflicht.
Reicht der bestehende Kündigungsbutton?
Nein. Widerrufsbutton und Kündigungsbutton haben unterschiedliche Rechtsfolgen. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags, die Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis nur für die Zukunft. Beide Buttons müssen klar voneinander abgegrenzt sein.
Darf ich den Widerrufsgrund abfragen?
Optional ja, als Pflichtfeld nein. Der Verbraucher muss seinen Widerruf ohne Angabe von Gründen erklären können. Wenn ihr ein optionales Feld für Feedback anbietet, ist das rechtlich unproblematisch, solange das Absenden des Widerrufs nicht davon abhängt.
Muss der Button immer sichtbar sein, auch wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist?
Die Pflicht sieht vor, dass der Button während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar ist. Da diese individuell läuft (je nach Lieferdatum, Teillieferungen, Feiertagen), ist eine dauerhafte Verfügbarkeit in der Praxis die sicherste Lösung. Das entspricht der etablierten Logik vom Kündigungsbutton.
Was genau muss die Eingangsbestätigung enthalten?
Inhalt der Widerrufserklärung (Vertragsart, Bestellnummer), Datum und genaue Uhrzeit des Eingangs sowie ein klarer Hinweis, dass die Mail nur den Eingang bestätigt, nicht die Wirksamkeit des Widerrufs.
Gilt die Pflicht auch für Shops, die in andere EU-Länder verkaufen?
Ja. Die EU-Richtlinie 2023/2673 ist EU-weit. Alle Mitgliedstaaten setzen sie bis 19. Juni 2026 in nationales Recht um. Wenn ihr internationale Shops betreibt oder in andere EU-Märkte liefert, müsst ihr die Umsetzung für jeden Markt prüfen.
Muss es wirklich ein Button sein oder reicht auch ein Link?
Technisch reicht auch ein klar beschrifteter, hervorgehobener Link. Die Formulierung im Gesetz spricht von einer „Widerrufsfunktion", die „hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich" sein muss. In der Praxis ist ein Button die sicherste Wahl, weil er die Auffindbarkeits-Anforderung am klarsten erfüllt.
Wann sollten wir spätestens mit der Umsetzung anfangen?
Jetzt. Die Deadline ist der 19. Juni 2026, das sind weniger als neun Wochen. Technische Abstimmung, Entwicklung, Testphase und Abstimmung mit dem Anwalt brauchen Zeit. Wer in der zweiten Juni-Woche anfängt, wird eng.
Unsicher, was in eurem konkreten Setup nötig ist? Kontakt aufnehmen. Wir sortieren das mit euch. Ehrlich, ohne Agenturtheater.





















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